Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Am 4.04.2019 wurde vom Bundestag das „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes“ beschlossen. Damit wird den Netzbetreibern ermöglicht, bereits mit Baumaßnahmen zu beginnen, auch wenn das Genehmigungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist. Ganz offenkundig zielt dieses Gesetz darauf, den in ganz Deutschland verbreiteten Widerstand gegen den überdimensionierten Ausbau von Stromtrassen zu untergraben. Auch Klagemöglichkeiten werden dadurch entwertet. „Also kommt es darauf an, weiter vor allem auf eigene Aktionen und Aufklärungsarbeit zu setzen“.